D&O - Versicherung

  • Versicherbar sind Unternehmen aller Branchen und Größen
  • Individuelle Lösungen – im Profisport


    Nicht-Verlängerung der DFL-Lizenz Klausel

    Es gilt vereinbart, dass im Fall der Nichtverlängerung der Lizenz durch die DFL, der Versicherungsnehmer binnen 30 Tagen diese erhebliche Änderung ias - Internationale AssekuranzService GmbH anzuzeigen hat. In einem solchen Fall endet der Vertrag nicht automatisch, sondern nur die automatische Verlängerungsklausel gilt als gestrichen und die Kündigungsfrist auf das Ablaufdatum der Police verkürzt.

  • Sonderlösungen für gemeinnützige Vereine und im Ehrenamt


    Die Haftung des Vereinsvorstandes

    Nicht nur Manager von Kapital- oder Personengesellschaften haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen:
    Entgegen einer sehr weit verbreiteten Fehlvorstellung unterliegen auch die vielfach ehrenamtlich und unentgeltlich engagierten Mitglieder in Vorstand, Präsidium oder Geschäftsführung sogenannter Non-Profit Organisationen (Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kammern und Körperschaften des öffentlichen Rechts) dieser strengen Haftung!

    Wie bei Kapitalgesellschaften unterliegen die Mitglieder des Vorstandes und die besonderen Vertreter (§§ 26, 30 BGB) – und zwar trotz der entsprechenden Bemühungen des Gesetzgebers ehrenamtliches Engagement zu unterstützen – einer strengen, unbegrenzten Haftung.

    Die Anspruchsmentalität gegenüber „Verfehlungen“ des Managements in Deutschland ist stark gestiegen, ebenso die Anzahl versierter Fachanwälte, die für die Durchsetzung dieser Ansprüche bestellt werden.

    Auch nach der Vereinsrechtsreform vom 02.10.2009 (vergl. § 31a BGB) besteht
    - Haftungserleichterung allenfalls für Fälle einfacher Fahrlässigkeit
    - bei Ansprüchen Dritter lediglich ein interner (!) Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein (Achtung Liquidität ausreichend vorhanden?!?)
    - bei Ansprüchen des Vereins die Möglichkeit die Haftungserleichterungen durch Satzungsbeschluss-/änderung aufzuheben
    - bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen keinerlei Haftungserleichterung

    Mögliche Schadenfälle
    Innenansprüche:
    * Nichteinhaltung von Satzungsbestimmungen
    * Mangelnde Kontrolle von Satzungsverstößen
    * Unzureichende Liquiditätskontrolle
    * Inanspruchnahme ungünstiger Kreditmittel
    * Leasingvertrag über ungeeignete Maschinen
    * Unzureichende Finanzierungsmaßnahmen
    * Außerachtlassen von Fördermöglichkeiten
    * Falschverwendung von Fördermitteln
    * Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter
    * Verfrühte Stellung des Insolvenzantrages

    Außenansprüche:
    * Ansprüche des Insolvenzverwalters
    * Ansprüche von Neugläubigern (Insolvenzreife)
    * Ansprüche von Altgläubigern ("Quotenschaden")
    * Nichtabführung des Arbeitnehmeranteils von Sozialversicherungsbeiträgen
    * Ansprüche des Fiskus (z.B. Lohnsteuer)
    * Rückforderung von Fördermitteln
    * Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung
    * Fiskus oder Spender bei Entzug der Gemeinnützigkeit (Überschreitung Nebenzweckprivileg)
    * Verstoß gegen Auflagen und Genehmigungen

    Inhaltlich ist bei der Ausgestaltung des Vertrages darauf zu achten, dass ordentlich ausscheidende Organgmitglieder ihren Versicherungsschutz nicht verlieren. Dies ist über eine unverfallbare Nachhaftungsfrist erreichbar. Das ias-Programm bietet hier Schutz für 120 Monate.

    Bei gemeinnützigen Vereinen richtet man sich bei der Höhe der Deckungssumme i.d.R. nach der Haushaltshöhe. Selten übersteigt die Deckungssumme € 1 Mio. – höhere Deckungssummen sind auf Wunsch aber ohne Probleme darstellbar.

    Wichtige zusätzliche Deckungserweiterungen sind u.a. Anstellungsschadensersatzansprüche (unter dem ias-Programm mit abgesichert), Rechtsschutz (für die Organe teilweise mit abgedeckt, für den Verein unter dem LSB-Sportvertrag zu prüfen), E&O-Ansprüche (für den Verein unter dem LSB-Sportvertrag zu prüfen), Vertrauensschaden (für den Verein unter dem LSB-Sportvertrag zu prüfen) sowie Cyber-Haftpflichtansprüche.

Ein Muss in der heutigen Geschäftswelt

Immer häufiger werden in Deutschland Manager und Aufsichtsräte für eingetretene Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Erschwerend kommt hinzu, dass neue Gesetze die Haftungssituation für Unternehmensleiter erheblich verschärfen.

Führungspositionen in Firmen bergen enorme Risiken. Bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen die Schäden oft in die Millionen - und Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen wird, müssen sich Manager eine finanzielle Rückendeckung - mit einer D&0-Versicherung - verschaffen.

20160420_Organhaftpflicht_Onlineformular.pdf

Hinweise-zum-Datenschutz.pdf